Teil 4: Die Unterbringung der Umsiedler aus der Bukowina, in den Lagern im Deutschen Reich und ihre Durchschleusung sowie Einbürgerung und Ansiedlung
Aus der Website des Willi Kosiul
Hier wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung des Sohns des Autors
13. Februar 2021
Teil 3: Die Durchführung der Umsiedlung der Deutschen im Herbst 1940 aus der gesamten Bukowina
Die gesamten Umsiedlerlager im Deutschen Reich unterstanden der „Volksdeutschen Mittelstelle“ Berlin. Diese 320 großen Umsiedlungslager wurden danach –nach Bedarf- ständig durch viele auch nur kleine solcher Langer, bis auf etwa 1.200 Lager in allen Gegenden des Reiches erweitert sowie danach auch wieder reduziert. Zunächst nannte man diese Lager offiziell „Beobachtungslager“, wo in den ersten vier Wochen Quarantäne herrschte, bei völliger Ausgangssperre und die Umsiedler dabei beobachtet wurden, ob sich auch keine ansteckende Krankheiten ins Reich mitgebracht hatten.
In diesen Umsiedlerlagern bzw. auch daraus, erfolgte dann auch die Durchschleusung und Einbürgerung der Umsiedler und danach daraus auch der Abtransport zur jeweiligen Ansiedlung im Osten oder im Altreich.
Die Umsiedler aus der Nordbukowina wurden in Schlesien –überwiegend in Oberschlesien- in den Kreisen Breslau, Hirschberg, Liegnitz, Kattowitz, Ratibor, Neisse, Ottmachau und Bielitz in den Lagern untergebracht. Die Umsiedler aus der Südbukowina kamen in der Steiermark, in Salzburg, Bayerisch-Ostmark, Württemberg, Schwaben, Sudentenland, Thüringen sowie in Sachsen unter. Die Unterbringung der Umsiedler erfolgte im gesamten Reich, in sehr vielen Kreisen und in verschiedenen Objekten, wie Schulen, Turnhallen, Klöster, Hotel, Gasthöfe, Pensionen, Jugendheimen, Ferienheimen, Sanatorien, Barackenlager, usw. die dort als Lager eingerichtet waren.
Hier wurden die Umsiedler mit jeweils mehreren Familien in den einzelnen Räumen auch bis zu 50 Personen je Raum untergebracht, auf Doppelstockbetten geschlafen sowie tags auch darauf gesessen und durch die Lagerküche in Gemeinschaftsverpflegung versorgt. Alle diese Beobachtungslager bzw. später auch Umsiedlerlager genannt, wurden überwiegend von SS-Offizieren als Lagerleiter streng militärisch geführt. In diesen Lagern gab es –je nach ihrer Größe und der Anzahl der Umsiedler- einen Lagerarzt, Krankenschwestern, Krankenrevier, Kindergarten, Kinderhort, vereinzelt auch eine Lagerschule oder die Kinder besuchten dort die örtliche Volksschule. Doch in sehr vielen Lagern –auch mit vielen Schulkindern- gab es gar keinen Schulunterricht, sondern nur einen Schulhort. In den Lagern war alles kostenlos und die erwachsenen Umsiedler erhielten 3,50 Reichsmark Taschengeld für die Woche sowie dazu auch Raucherwaren.
Darin gab es in der Regel Doppelstockbetten aus Metall, dicht nebeneinander stehend und nur durch einen schmalen Zugang getrennt, die mit Strohsäcken belegt waren und je Person zwei schon gebrauchte alte Decken zum Schlafen, ohne Bettbezug. In diesem Raum gab es einen einfachen Holztisch und dazu einige alte Stühle bzw. Hocker, keine Sitzgelegenheit für alle. Dazu waren auch die Betten da. Die Waschräume und Toiletten waren für alle gemeinschaftlich, getrennt nach Frauen und Männer auf dem jeweiligen Flur bzw. im Keller. Das Essen wurde drei Mal täglich gemeinschaftlich Familienweise in Speisesälen –laut Zeitplan- eingenommen, in großen Lagern oft auch in zwei Schichten. Die Männer spielten miteinender -aus Langeweile- Karten oder führten in Gruppen verschiedene Unterhaltungen. Die Frauen saßen auch in Gruppen zusammen und verrichteten ihre Handarbeiten, bei regen Unterhaltungen über die bisherige alte Heimat oder über die Zukunft die man ihnen versprochen bzw. die sie sich auch selber vorgestellt oder ausgedacht und auch gewünscht hatten. Die Kinder waren stundenweise im Lagerkindergarten, im Lagerschulhort bzw. in der Lagerschule (wenn vorhanden), oder sie sind in einigen Fällen auch zur Schule im Ort gegangen. In der übrigen Zeit spielten und tobten die Kinder in größeren Gruppen auf dem Lagerhof bzw. in den freien Räumen des Lagers, was der Lagerleitung viel Ärger bereitete.
Für die Erwachsenen gab es auch verschiedene Versammlungen und Informationsvorträge mit reichlicher Propaganda zur reichsdeutschen Umerziehung der Umsiedler. In größeren Langer wurden die jungen Männer auch zum „SA-Dienst“, die Jugend zum „HJ-Dienst“ oder zu „BDM-Zusammenkünften“ gerufen. Die jüngeren arbeitsfähigen Umsiedler wurden bei Bedarf –in der folgenden Zeit und bei längerem Lageraufenthalt- im Ort oder auch in der Umgebung zur Arbeit in den Betrieben oder Bauernhöfen eingesetzt, mit der Unterkunft im Lager oder zeitweilig auch außerhalb. Hier hatten sie die Möglichkeit ihr erstes deutsches Geld in Reichmark zu verdienen, wenn es auch nicht allzu viel war. So verbrachten die Umsiedler aller Alterstufen verschiedentlich ihren oft langen und langweiligen Lageraufenthalt auf verschiedener Art und Weise, bis sie zur Durchschleusung und Einbürgerung kamen.
Die Durchschleusung der Umsiedler und die Festlegung ihrer jeweiligen Ansatzentscheidung „A“, „O“ oder „S“ erfolgte jeweils an einem Tag. Die „Fliegenden Kommissionen“ fuhren als Einbürgerungskommissionen der Einwandererzentrale Litzmannstadt nach einem aufgestellten Plan, mit ihren Kraftfahrzeugen (Pkw, Busse und Lkw) in die jeweiligen Orte bzw. wo es möglich war auch direkt in die Umsiedlerlager und führten dort überall vor Ort ihre Durchschleusungen durch. Da es bei diesen Einbürgerungskommissionen um eine gründliche gesundheitliche – arische – völkische – und wirtschaftliche Untersuchung sowie Überprüfung der Umsiedler ging, die hier in einem geschlossenen Durchgang bei acht Dienststellen hintereinander erfolgt war, nannte man diesen Arbeitsdurchgang der etwa fünf bis sechs Stunden andauerte = „Durchschleusung“. Hier musste jeder Umsiedler seinen gesamten gesundheitlichen Zustand -samt seiner familiären Erbanlagen- offen legen und sich dabei einer sehr gründlichen ärztlichen Untersuchung stellen. Der Umsiedler musste seine arische Deutschstämmigkeit laut Unterlagen nachweisen und seine politische Zuverlässigkeit bewerten lassen, was alles gründlich untersucht und nachgeprüft wurde. Alle diese Untersuchungs- und Überprüfungsergebnisse wurden für jeden Umsiedler ab dem 14. Lebensjahr auf vier voneinander –nach den jeweiligen Fachbereichen- getrennten Karteikarten (die damals Stammblätter genannt wurden) aufgeführt. Diese Stammblätter wurden –bei dieser Durchschleusung- verschlossen durch die Umsiedler von einer Stelle zur anderen -immer weiter- befördert und so durch alle Dienststellen gebracht, dort miteinander verglichen und bewertet.
Nach einer umfassenden ärztlichen sowie erbbiologischen und arischen Untersuchung und danach ihre Einstufung in verschiedene Klassen, Gruppen und Stufen erhielten alle Umsiedler ab dem 14. Lebensjahr bzw. oft auch schon ab dem 10. Lebensjahr das Blutgruppenzeichen ihrer Blutgruppe „A“, „O“ oder „AB“ unter dem linken Oberarm in der Achselhöhle eintätowiert. In der Endphase der Durchschleusung erhielt die jeweilige gesamte Umsiedlerfamilie sofort die Zustimmung zur Einbürgerung oder in Einzelfällen auch die Ablehnung. Bei der Zustimmung zur Einbürgerung erhielt die jeweilige Umsiedlerfamilie auch sofort ihre Ansatzentscheidung „O“ = für die Ansiedlung als Bauern oder Handwerker im Osten oder die Ansatzentscheidung „A“ = zur Ansiedlung als Arbeiter im Altreich. Im Falle der Ablehnung der Einbürgerung, erhielt die jeweilige Umsiedlerfamilie die Ansatzentscheidung „S“ als „Sonderfall“ mit der Möglichkeit als Staatenloser im Altreich als Arbeiter verbleiben zu können oder auch als „R–Fall“ anerkannt zu werden, mit dem Ziel der Rückführung nach Rumänien. Für die eingebürgerten Umsiedler gab es dann auch die Einbürgerungsurkunde als Bürger des Deutschen Reiches und den „Rückkehrerausweis“ für den Osten oder mit einigen Einschränkungen für das Altreich wo darin stand: „Nur für das Altreich gültig!“
Erst nach dieser Familienweisen Durchschleusung und Einbürgerung, die bereits ab November 1940 bis Mai 1941 für die Umsiedler aus der Nordbukowina in Oberschlesien erfolgt war, begann im Frühjahr 1941 ihre Ansiedlung im Osten sowie auch im Altreich. Für die Umsiedler aus der Südbukowina die in Österreich, Sudetenland sowie im südwestdeutschen Raum und auch in Mitteldeutschland sich in diesen Umsiedlerlager befanden, begann diese Deutschschleusung und Einbürgerung erst im Sommer 1941, die sogar bis 1942 andauerte und auch erst danach erfolgte ihre Ansiedlung.
Von den insgesamt 1940 und 1941 aktiv tätigen zehn „Fliegenden Kommissionen“ waren drei für die Durchschleusung der etwa 45. 000 Umsiedler aus der Nordbukowina zuständig, die in der Zeit vom 15. Oktober 1940 bis zum 11. Mai 1941 erfolgt war und damit insgesamt etwa sieben Monate dauerte. Die Durchschleusung der Umsiedler aus der Südbukowina und der Dobrudscha begann erst ab Sommer 1941 und erfolgte auch noch 1942 durch mehrere dieser Kommissionen, in der gleichen Art und Weise, wie bei den Nordbuchenländern. Ob eine Umsiedlerfamilie die Ansatzentscheidung „O“ erhalten hatte und im Osten als Bauer oder Handwerker angesiedelt werden konnte oder ob sie die Ansatzentscheidung „A“ bekam und als Arbeiter im Altreich angesiedelt wurde, hing von vielen Faktoren ab, die dort untersucht, überprüft, ausgewertet und danach auch sofort entschieden wurde. Diese Faktoren waren: Der Gesundheitszustand, die rassische Verwertung, die arische Abstammung, die berufliche Ausbildung und Fähigkeit sowie die politische Zuverlässigkeit des Umsiedlers.
Bei dieser Durchschleusung hatte jede Anlaufstelle –als Dienststelle- ihre Aufgaben sofort wahrgenommen und ihre dabei gemachten Feststellungen auf die „Stammblätter“ der jeweiligen Umsiedler vermerkt. Jeder Umsiedler hatte bei der Durchschleusung folgende Stellen hintereinander zu durchlaufen: Die Meldestelle der Ordungspolizei, die Ausweisstelle der Sicherheitspolizei, die Lichtbildstelle der Sicherheitspolizei, die Gesundheitsstelle des Reichsgesundheitsministeriums, die Rasse- und Sicherheitsstelle des SS-Hauptamtes, die Staatsangehörigkeitsstelle des Reichsministers des Innern, die Berufseinsatzstelle des Reichsarbeitsministerium und die HJ-Stelle des Reichsjugendführers. So wurden diese acht Anlaufstellen im Durchgangssystem –in zusammenhängend fünf bis sechs Stunden an einem Tag- hintereinander durchlaufen und am Ende dieser Durchschleusung die endgültige Entscheidung über die Ansiedlung dieser Umsiedlerfamilien getroffen, die der Umsiedler aus sofort erhalten hatte.
Etwa 53 % aller Umsiedler aus der Bukowina erhielten bei ihrer Durchschleusung die Ansatzentscheidung „O“ und wurden danach im Osten –überwiegend im Warthegau und Ost-Oberschlesien- durch die dortigen Ansiedlungsstäbe als Bauern oder auch als Handwerker angesiedelt. 41 % aller Umsiedler aus der Bukowina erhielten die Ansatzentscheidung „A“ und wurden dadurch im Altreich durch die jeweiligen Arbeitsämter als Industriearbeiter in der Kriegsrüstung oder als Landarbeiter auf den Gütern untergebracht. Etwa 6 % aller Umsiedler erhielten die Ansatzentscheidung „S“ und wurden nicht eingebürgert. Diese wurden nach gegebener Möglichkeit im Altreich als staatenlose Arbeiter untergebracht bzw.- auch in das polnische Gouvernement abgeschoben und einige auch nach Rumänien zurück geschickt.
Dabei hatte etwa 45 % der Umsiedler aus der Nordbukowina die Ansatzentscheidung „O“ und 48 % die Ansatzentscheidung „A“ sowie 7 % die Ansatzentscheidung „S“ erhalten. Das Gesamtergebnis der Umsiedler aus der Nordbukowina war deshalb schlechter als das Gesamtergebnis der Umsiedler aus der Südbukowina weil es z. T. in der Landeshauptstadt Czernowitz und deren Umgebung sehr viele A-Fälle und auch S-Fälle gab. Hier gab es sehr viele Mischehen.
Bei den Umsiedlern der einzelnen Ortsbereiche der rumänischen Südbukowina waren diese Ansatzentscheidungs-Ergebnisse etwas positiver. Hier hatten insgesamt fast 66 % der Umsiedler die Ansatzentscheidung „O“, nur 33 % die Ansatzentscheidung „A“ und auch nur 1 % die Ansatzentscheidung „S“ erhalten.
Diese verschiedene Ansatzentscheidungen und dadurch auch die verschiedene Ansiedlungsgebiete trennten sehr viele Verwandtschaften der Buchenlanddeutschen, was zur Verärgerung sowie Enttäuschung vieler Umsiedler führte. Deshalb führten auch viele dieser Umsiedler mit den erhaltenen Ansatzentscheidungen „A“ offizielle Beschwerden und Einsprüche bis in die höchsten Instanzen nach Berlin. Sie baten dabei darum, ihre Ansatzentscheidung „A“ in „O“ umzuwandeln, um sie dadurch dann im Osten bei ihren Verwandten und bekannten Landsleuten anzusiedeln. Danach wurden in den Jahren 1942 und 1943 auch sehr viele dieser Ansatzentscheidungen von „A“ auf „O“ abgeändert und danach war auch die Ansiedlung dieser Fälle im Osten bis 1943 erfolgt. Dadurch veränderte sich 1942 und 1943 dieses Verhältnis der Ansatzentscheidungen zwischen „A“ und „O“. Jede eingebürgerte Umsiedlerfamilie erhielt ihre Einbürgerungsurkunde für die gesamte Familie und alle volljährigen Personen erhielten auch ihren „Rückkehrerausweis“, der sich später „Umsiedlerausweis“ nannte. Mit der Durchschleusung und Einbürgerung der Umsiedler waren die Aufgaben dieser „Fliegenden Kommissionen“ der Einwandererbehörde erfüllt. Danach hatten alle weiteren Dienststellen oder Institutionen – wie im Osten die Ansiedlungsstäbe und im Altreich die Arbeitsämter- nach den Festlegungen dieser Einbürgerungskommissionen zu handeln und in diesem Sinne ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Ansiedlung der Umsiedler aus der gesamten Bukowina erfolgte zu verschiedenen Zeiten und auch in verschiedenen Ländern und Gebieten des damaligen Deutschen Reich.
Die Ansiedlung der Umsiedler der „A-Fälle“ aus der Nordbukowina erfolgte sofort nach ihrer Durchschleusung -ab Frühjahr 1941- und die Ansiedlung der Umsiedler aus der Südbukowina erst 1942 und 1943, im Altreich. Sie wurden nach Zuweisung aus dem Lager, durch die jeweiligen Arbeitsämter -nach ihrem Beruf- als Industriearbeiter in der Kriegsrüstung oder als Landarbeiter auf den großen Gütern angesiedelt. Die Ansiedlung der Umsiedler mit der Ansatzentscheidung „O“ aus der gesamten Bukowina, erfolgte in den neuen deutschen Ostgebieten (im Warthegau und Oberschlesien) sowie auch im Sudetenland und im Westen (Lothringen und Luxemburg). Die „O-Fälle“ aus der Nordbukowina wurden bereits im Frühjahr 1941 dort angesiedelt und die aus der Südbukowina ab Herbst 1941 sowie auch im Frühjahr 1942 im Warthegau und Ost-Oberschlesien als Bauer oder Handwerker. Ein anderer Teil kam ins Sudetenland oder auch in der Steiermark zur Ansiedlung bzw. im Sommer 1943 sogar einige auch nach Lothringen und Luxemburg. Die dortigen bisherigen polnischen oder tschechischen Besitzer usw. wurden –durch den Sicherheitsdienst- plötzlich in den Morgenstunden in ihren Wohnungen festgenommen sowie antransportiert und dadurch die Ansiedlungsstelle für den buchenlanddeutschen Ansiedler frei gemacht. Die meisten der Umsiedler wurden in diesen Ansiedlungsgebieten als Bauern -bei etwa zehn bis fünfzehn Hektar Land- angesiedelt. Einige auch als Handwerker wie: Schmied, Stellmacher, Schuhmacher, Fleischer, Bäcker usw. jeweils immer in diesen Ansiedlungsdörfern der Landsleute ihrer alten Heimatdörfer.
Die Umsiedler mit der Ansatzentscheidung „S“ kamen nicht zur staatlichen Ansiedlung, weder im Altreich noch im Osten. Die Mehrheit dieser Umsiedler wurde als staatenlose Arbeiter im Altreich untergebracht. Wer zu seiner Ansatzentscheidung „S“ auch noch den Zusatzbuchstaben „G“ erhalten hatte, der wurde als staatenloser Arbeiter ins Generalgouvernement abgeschoben. Viele Umsiedler erhielten den Zusatzbuchstaben „R“ oder „U“ und waren für eine Rückführung nach Rumänien oder Ungarn vorgesehen, was nicht in allen Fällen realisiert werden konnte, weil Rumänien diese Umsiedler nicht wieder zurück nehmen wollte. Bereits im August 1944 mussten die südbuchenlanddeutschen Ansiedler aus Lothringen und Luxemburg –nach ihrer dortigen eingebrachten Getreideernte- in Richtung Osten flüchten. Dadurch kamen sie als Flüchtlinge in die Pfalz bzw. in das Saarland, wo sie meist das Kriegsende erlebten und manche von ihnen danach auch dort eine neue Heimat fanden. Als Mitte Januar 1945 die Ostfront die Ansiedlungsgebiete Warthegau und Oberschlesien erreicht hatte, flüchtete jeder panikartig –meist mit seinem Pferdewagen- so schnell er konnte in Richtung Westen, um nicht von den Russen überholt zu werden. Wer diese Flucht nicht rechtzeitig antreten konnte, der musste leider dort zurückbleiben und danach das ertragen, was in der Folgezeit auf ihm zukam. Da die meisten der Männer der Umsiedler bei der Wehrmacht waren, mussten die Frauen alles selber mit ihren Kindern organisieren und bei winterlicher Kälte diese Flucht unternehmen. In einigen Fällen nahmen diese Frauen auch ihren polnischen Arbeiter als Kutscher mit auf die Flucht, die dadurch bis nach Mitteldeutschland gelangten.
So kamen die Umsiedler aus der Bukowina, die im Warthegau oder Ost-Oberschlesien angesiedelt waren, überwiegend auf ihrem Pferdewagen im Treck nach etwa vier Wochen in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder auch in Thüringen an, wo sie dort Mitte Februar 1945 einquartiert wurden und danach am 08. Mai 1945 das Kriegsende erlebten. Andere dieser Flüchtlinge gelangten auch bis Bayern oder Osterreich und ließen sich dort nieder. Die Flüchtlinge aus dem Ansiedlungsgebiet Sudetenland hatten noch nach Kriegsende zu tun, um ihr Leben vor den tschechischen Kämpfern zu retten und gelangten überwiegend nach Bayern. Doch so manche der geflüchteten Umsiedler aus den östlichen Ansiedlungsgebieten wurden durch die schnell herannahende Ostfront überrollt und dadurch war auch ihre Flucht zu Ende. Sie wurden durch die Sowjetarmee in ihre Ansiedlungsgebiete zurückgeschickt, danach dort interniert bzw. auch für mehrere Jahre in die Sowjetunion zur Zwangsarbeit verschleppt.