Die Umsiedlung der Buchenlanddeutschen im Herbst 1940 – (3)

Teil 3: Die Durchführung der Umsiedlung der Deutschen im Herbst 1940 aus der gesamten Bukowina

Willi Kosiul

Aus der Website des Willi Kosiul
Hier wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung des Sohns des Autors
13. Februar 2021


Teil 2: Die Vorbereitung der Umsiedlung der Deutschen in der Bukowina


The Implementation of the Resettlement of the Germans in the Autumn of 1940 from all of Bukovina

The Accommodation of the Resettlers from Bukowina in the Camps in the German Reich and their Processing as well as Naturalization and Settlement

Für die Vorbereitung und Durchführung der Umsiedlung der Volksdeutschen aus allen ausländischen Gebieten war die „Volksdeutsche Mittelstelle“ Berlin verantwortlich. Jeder Antragsteller zur Umsiedlung aus der gesamten Bukowina in das damalige Deutsche Reich musste -von seinen vier Großeltern- mindestens ein Großelternteil mit reiner deutscher Abstammung nachweisen können, erst mit mindestens 25 % Deutschstämmigkeit war er zur Umsiedlung berechtigt.

Zur Umsiedlung wurde durch den deutschen Ortsbevollmächtigten nur angenommen und durch den sowjetischen bzw. rumänischen Ortsvertreter nur zugelassen, wer durch Urkunden (wie Geburts- und Heiratsurkunden bzw. einen Ahnenpass) seine Deutschstämmigkeit einwandfrei nachweisen konnte. Die Umsiedlung erfolgte freiwillig und auf Antrag der dortigen deutschen Familien. Viele der anderen dort zurückgebliebenen Bewohner –wie Rumänen, Ukrainer, u. a. hatten die deutschen Umsiedler beneidet, in eine „bessere Welt“ sowie in ein „schöneres Leben“ auswandern zu können. Aus der Nord- und Südbukowina wurden im Herbst 1940 insgesamt 95.770 deutsche Personen in das Deutsche Reich umgesiedelt. Dazu kamen noch 5.000 Personen aus Altrumänien, die 1941 als Verwandten-Nachsiedlungen der buchenlanddeutschen Umsiedler von 1940, auch noch umgesiedelt wurden.

Laut dem deutsch-sowjetischen Umsiedlungsvertrag vom 05. September 1940, war die Umsiedlung der Deutschen aus der Nordbukowina in der Zeit vom 15. September bis 17. November 1940 –innerhalb neun Wochen- durchzuführen. Laut der deutsch-rumänischen Vereinbarung war die Umsiedlungszeit lockerer festgelegt und bis Ende 1940 vorgesehen. Jeder Umsiedler aus der Nordbukowina durfte 50 kg Frachtgut mitnehmen, welches in Packwagen im Sonderzug transportiert wurde und 35 kg Handgepäck, was der Umsiedler im Personenzug bei sich hatte. Laut der deutsch-rumänischen Vereinbarung war für die Umsiedler aus der Südbukowina das Frachtgut unbegrenzt.

Das unbewegliche Vermögen, wie das Wohnhaus, Stall, Scheune, sein Land, Handwerksstätten, usw. wurden überall abgeschätzt, auf Vermögenslisten erfasst und gingen danach in das Eigentum des sowjetischen bzw. rumänischen Staates über. Diese Staaten hatten danach den Wert dieses zurück gebliebenen Vermögens der Umsiedler an das Deutsche Reich zu bezahlen Der Umsiedler sollte diesen Wert bei seiner Ansiedlung im Deutschen Reich verrechnet erhalten bzw. in bar ausbezahlt bekommen. Der Rest der beweglichen Habe wurde dort an die zurückbleibenden Rumänen bzw. Ukrainer verkauft und das Geld beim deutschen Ortsbevollmächtigten –gegen Quittung- eingezahlt, was im Reich, ratenweise in Reichsmark an die Umsiedler ausgezahlt wurde. Danach begann in allen Ortsbereichen die Anmeldung der umsiedlungswilligen deutschstämmigen Bewohner dieses Ortsbereiches zur Umsiedlung in das Deutsche Reich.

Der deutsche Ortsbevollmächtigter und der sowjetische bzw. rumänische Ortsvertreter saßen- als die gemischte örtliche Umsiedlungskommission- gemeinsam an einem Arbeitstisch, wo der deutsche Antragsteller seinen Antrag zur Umsiedlung in das Deutsche Reich gestellt und dazu seine notwendigen Dokumente vorgelegt hatte. Beide Seiten nahmen diese Anträge entgegen, prüften dabei –jeder für sich- die vorgelegten Unterlagen, stellten noch notwendige Fragen an den Antragsteller und entschieden -in der Regel- danach auch sofort, ob der Umsiedlung zugestimmt wird oder nicht. Nach der Zustimmung zum Antrag beider Vertreter der gemischten Umsiedlungskommission, wurde die Umsiedlung dieser deutschen Familie registriert und damit war die Umsiedlung möglich. Jede Person erhielt eine kleine Kennkarte (mit Öse und einem Band daran) mit den wichtigsten Personalien, die auf dem Transport um den Hals zu tragen war. Damit war diese deutsche Familie als Umsiedler anerkannt und stand ab sofort unter dem Schutz des Deutschen Reiches.

Nach der Annahme der deutschstämmigen Antragsteller zur Umsiedlung sowie ihrer Registrierung, erfolgte zuhause beim Umsiedler die Schätzung ihres unbeweglichen Vermögens sowie deren Erfassung und Registrierung in Vermögenslisten durch jeden dieser Taxatoren getrennt. Jeder der Taxatoren registrierte dieses erfasste zurückbleibende Vermögen der Umsiedler mit seinem aktuellen Wert auf seinen Listen und der bisherige Eigentümer erhielt vom deutschen Taxator darüber sofort eine Durchschrift dieser Vermögenslisten als seinen Nachweis. Danach wurde das bewegliche Vermögen der Umsiedler (wie die Möbel, Arbeitsgeräte, Hausvieh, Erntegut, usw.) an die dortigen Rumänen und Ukrainer verkauft bzw. auch an Nachbarn verschenkt und danach konnte die Umsiedlung erfolgen.

Der deutsche Ortsbevollmächtigter meldete –nach Beendigung der Erfassung und Registrierung aller umsiedlungswilligen Deutschen seines Ortsbereiches, an das deutsche Umsiedlungskommando in Czernowitz bzw. Gura Humora. Dort wurden diese erfassten Umsiedler in den Transportplan aufgenommen und diese Personen Familienweise auf die geplanten Sonderzüge für die Nordbukowina je 1.000 Personen und für die Südbukowina je 500 Personen aufgeteilt. Danach erhielt der Ortsbevollmächtigte vom deutschen Umsiedlungskommando die Abfahrtzeiten der Sonderzüge ab Abgangsbahnhof für seine Umsiedler, die er jetzt zu benachrichtigen und die Abfahrt für diese Zeiten zu organisieren hatte.

So gingen die Anmeldungen und Registrierungen der Umsiedlungswilligen –vom ersten Tage an- zügig und reibungslos von statten. In vielen Ortsbereichen war diese Arbeit bereits in zwei bis drei Wochen durchgeführt und danach war die Abfahrt der Umsiedler zu organisieren. Jeder Ortsbevollmächtigte hatte danach –nach einheitlichen Vorgaben von 17 Fragen- einen Dorfbericht über jedes seiner Dörfer, mit der Einschätzung dieser Umsiedler sowie auch einen Abschlussbericht über seine Arbeit im gesamten Ortsbereich zu erstellen und diese Berichte sowie weitere Unterlagen und Materialien beim deutschen Gebietskommando abzuliefern. Erst dann war sein Auftrag als Ortsbeauftragter für ihn und seine Mitarbeiter erledigt.

Am 26. September 1940 fuhr der erste Transport aus der sowjetisch besetzten Nordbukowina mit 998 Umsiedlern aus dem Ortsbereich Bu 1 = Czernowitz ab in Richtung sowjetisch-deutsche Grenze und passierte nach zwei Tagen den Grenzübergang in Sanok. Am 30. September 1940 fuhr dann der Viehtransport aus Tereblestie mit 100 Rinder und 50 Pferde sowie dazu 18 Personen als Pflege- und Begleitpersonen in das Deutsche Reich ab. Am 05. Oktober 1940 fuhr dann der Sanitätszug ab Czernowitz mit 237 hochschwangeren Frauen, den Geburtsfällen und schwerkranke Personen in das Deutsche Reich. Am 13. November 1940 fuhr dann der 44. und letzte Transport mit 1.031 Umsiedlern –mit den Resten- aus dem Ortsbereich Bu 1, 2, 3 und 4 aus Czernowitz ab und passierte in Przemysl die sowjetisch/deutsche Grenze in Richtung Krakau. Damit war der Abtransport der Umsiedler aus der sowjetisch besetzten Nordbukowina abgeschlossen. So fuhren die etwa 45.000 Umsiedler –je Transport ca. 1.000 Personen- aus den elf Ortsbereichen der Nordbukowina in 44 Transporten in das Deutsche Reich ab. 42 dieser Transporte waren Personenzüge bzw. auch Güterzüge mit insgesamt 44.401 Umsiedlern, ein Transport war der Sanitätszug und auch ein Viehtransport.

Auf deutscher Seite war –für die Nordbukowina- zuerst in Sanok und danach in Przemysl das Umsteigen aus dem sowjetischen Sonderzug in den deutschen Sonderzug. Danach ging es zuerst weiter bis Krakau, wo dort ein längerer Aufenthalt mit feierlicher Begrüßung im Deutschen Reich und wo eine umfassende warme Verpflegung sowie medizinische Betreuung der Umsiedler stattgefunden hatte. Dabei wurde dort in Krakau der jeweilige Zielbahnhof festgelegt, wo die Umsiedler –ohne umzusteigen- in diesem Sonderzug bis zum Endziel hingefahren sind und dort in den Beobachtungslagern in Schlesien untergebracht wurden.

Erst wenn alle Umsiedler des jeweiligen Ortsbereiches abgefahren waren und der Ortsbevollmächtigter mit seinen Mitarbeitern auch alle seine schriftlichen Arbeit erledigt und diese in der „OB-Kiste“ abgeliefert hatte, erst dann war sein Auftrag als Ortsbevollmächtigter erledigt. Erst danach verließen die Ortsbevollmächtigten mit ihren Mitarbeitern ihre bisherigen Ortsbereiche, kehrten zum Gebietskommando zurück, wurden dort wieder einquartiert und standen dem Gebietskommando zur weiteren Verfügung. Am 13. November 1940 fand für die Nordbukowina in Czernowitz in der Pension „City“ die offizielle Verabschiedung des deutschen Gebietskommandos durch die sowjetischen Gebietsvertreter statt, bei einem gemeinsamen Abendessen. Am 15. November 1940 um 22,00 Uhr fuhr das gesamte deutsche Gebietskommando mit einem sowjetischen Sonderzug aus Czernowitz in das Deutsche Reich ab und traf am 16. November um 19,00 Uhr am Grenzbahnhof Deutsch-Przemysl ein. Dort in Deutsch-Przemysl ist das deutsche Gebietskommando aus der Nordbukowina in einem deutschen Sonderzug umgestiegen, der sechs Personenwagen und mehrere geschlossene Güterwagen für das Gepäck sowie auch Rungenwagen für die Kraftfahrzeuge hatte. Am 17. November um 09,00 Uhr traf der Sonderzug in Krakau ein, wo das Umsiedlungskommando einen großen militärischen Empfang und dabei einen Tag hier Zwischenaufenthalt hatte. Am 18. November um 06,00 Uhr erfolgte die Abfahrt ab Krakau nach Berlin, wo sie dann am 19. November um 09,00 Uhr in Berlin-Stahnsdorf eingetroffen waren. Hier in Berlin-Stahnsdorf hatten sie in ihrem Ausbildungslager wieder Quartier bezogen. Dort in Berlin hatten sie in einigen Tagen die schriftliche Berichterstattung der Mitarbeiter über ihren Einsatz angefertigt sowie danach auch eine umfassende Auswertung vorgenommen und damit war ihr Einsatz beendet. So ähnlich ist auch die Umsiedlung der Deutschen aus der rumänischen Südbukowina abgelaufen. Hier traf am 03. November 1940 das deutsche Umsiedlungs-Kommando für die Südbukowina und Dobrudscha aus dem Deutschen Reich in der buchenlanddeutschen Kleinstadt Gurahumora ein und nahm dort –zusammen mit der rumänischen Regierungskommission- ihre Tätigkeit auf.

Der Leiter des deutschen Umsiedlungskommandos für die Südbukowina und Dobrudscha, in Gurahumora war, SS-Oberführer Siekmeyer (im Dienstgrad wie Oberst). Diesem zentralen deutschen Umsiedlungskommando unterstanden drei Gebietskommandos für die Umsiedlungsgebiete, Radautz und Gurahumora für die Südbukowina und Konstanza für die rumänische Norddobrudscha, in denen auch gemeinsam die deutschen Gebietsbevollmächtigten mit ihren Arbeitsstäben und die rumänischen Gebietsvertreter tätig waren. Diese drei Umsiedlungsgebiete waren ebenfalls in einzelne Ortsbereiche eingeteilt, wo die Umsiedlung der Deutschen durch die dort zuständigen deutschen Ortsbevollmächtigten mit den rumänischen Ortsvertretern vorbereitet und durchgeführt wurde. Für jeden dieser Ortsbereiche gab es einen deutschen Ortsbevollmächtigten mit seinen Mitarbeitern und den rumänische Ortsvertreter mit seinen Mitarbeitern dazu. Diese beiden Vertreter waren für den jeweiligen Bereich –als die örtliche gemeinsame gemischte deutsch/rumänische Umsiedlungskommission- zuständig. Dem deutschen Ortsbevollmächtigten standen, sein Stellvertreter, zwei Taxatore und ein Kraftfahrer mit Pkw, zur Seite. Dazu auch noch die örtlichen buchenlanddeutschen Vertrauensleute sowie Helfer. Durch öffentliche Aufrufe und Aushänge wurden diese Deutschen über die bevorstehende Umsiedlung informiert, zur Umsiedlung aufgerufen und auf die Orte der Meldestellen hingewiesen. Auch die rumänischen Ortsvertreter hatten in jedem Ortsbereich ihre Mitarbeiter. Jeder Umsiedler hatte hier das Recht, aus der rumänischen Südbukowina unbegrenzt seine gesamte Habe mitzunehmen, ausgenommen das lebende und tote Inventar. Auch das persönliche Gold, Silber und Edelschmuck konnte jeder Umsiedler mitnehmen. Das Bargeld wurde –unbegrenzt- bei dem jeweiligen deutschen Ortsbevollmächtigten –gegen Quittungen- eingezahlt und im Deutschen Reich, in Raten wieder an die Umsiedler in Reichsmark ausgezahlt.

Aufgrund der jahrelangen Romanisierungspolitik und der aktiven Unterdrückung der dortigen deutschen nationalen Minderheit sowie der Ereignisse in der Nordbukowina durch die sowjetische Besetzung und der dortigen Umsiedlung der Deutschen, waren auch die Deutschen in der Südbukowina schnell bereit, ihre alte Heimat zu verlassen und in das damalige Deutsche Reich umzusiedeln. Besonders die deutsche Jugend war davon begeistert im Deutschen Reich einer besseren und sicheren Zukunft entgegen zu gehen. So suchten alle Umsiedlungswilligen ihre Familienunterlagen zusammen, um bei der örtlichen Umsiedlungskommission ihre deutschstämmige Herkunft nachzuweisen, um dort durch die rumänischen Vertreter zur Umsiedlung zugelassen und durch die deutschen Ortsbevollmächtigten angenommen zu werden. Dafür waren auch hier Geburtsurkunden und Heiratsurkunden bzw. Ahnenpässe der jeweiligen Familienangehörigen notwendig. Die Büroräume für diese gemischten deutsch-rumänischen Umsiedlungskommissionen und damit die Meldestellen für die Umsiedlung, waren am Ortsitz dieser gemischten Umsiedlungskommission, in der dortigen Volksschule oder auch in deutschen Häusern untergebracht. Die dafür vorgesehenen Räume wurden zu Büroräumen umgestaltet und durch die dortigen buchenlanddeutschen Helfer, extra dafür festlich ausgeschmückt. Die reichsdeutschen Vertreter, wie der dort zuständige deutsche Ortsbevollmächtigte, sein Stellvertreter, Kraftfahrer und der Taxator waren dort bei den deutschen Umsiedlern einquartiert.

Das jeweilige Oberhaupt der umsiedlungswilligen Familie erschien mit seinen persönlichen Unterlagen beim zuständigen Ortsbevollmächtigten und beantragte dort für seine ganze Familie die Umsiedlung. Der dort zuständige örtliche deutsche Ortsbevollmächtigte sowie auch der rumänische Regierungsvertreter prüften diese Unterlagen auf die Deutschstämmigkeit des Antragstellers und stimmten diesem zu oder lehnten ihn auch ab. Auch hier hatten die deutschen Ortsbevollmächtigten gemeinsam mit den rumänischen Vertretern die Anmeldung der deutschen Umsiedlungswilligen ihrer Ortsbereiche entgegen zu nehmen und sofort gemeinsam darüber zu entscheiden, wer zur Umsiedlung zugelassen bzw. angenommen wird. Nach der Zustimmung des rumänischen Vertreters zur Ausreise und der Annahme des Antragstellers zur Umsiedlung durch den deutschen Ortsbevollmächtigten, wurde diese deutschstämmige Familie als Umsiedler in den Listen registriert und erhielten für jede Person eine kleine Kennkarte als einen Umsiedlerausweis mit Band, der auf dem Transport durch jede Person um den Hals getragen werden sollte. Dieser Umsiedlerausweis war –wie in der Nordbukowina- ein kleines Kärtchen aus Pappe, mit einer Öse und einem Umhängeband. Es hatte die Aufschrift „Deutscher Umsiedler“ mit den Namen, Vornamen, der Buchstaben und Nummer seines Ortsbereiches sowie der Umsiedlungs-Nummer dieser Person, mit deutschem Siegel und Unterschrift.

Mit der Annahme und der Registrierung zur Umsiedlung, standen alle diese Umsiedler unter dem Schutz des Deutschen Reiches und konnten sich bei Notwendigkeit durch den Umsiedlerausweis ausweisen. Danach erfolgte gemeinsam vor Ort beim Umsiedler zuhause, durch die Taxatoren beider Seiten, die Erfassung und Schätzung sowie die Registrierung des zurückbleibenden Vermögens des jeweiligen Umsiedlers. Dabei wurde das Wohnhaus des Umsiedlers, seine Wirtschaftsgebäude und der Grundbesitz, usw. durch beide Taxatore getrennt abgeschätzt und auf Vermögenslisten erfasst. In der Südbukowina wurden auch der Viehbestand (wie Pferde und Rinder) sowie die eingebrachte Ernte von 1940 darin aufgenommen und der Umsiedler erhielt davon jeweils eine Durchschrift als sein Nachweis. Das dort zurückgelassene Vermögen der Umsiedler ging in das Eigentum des rumänischen Staates über und wurde durch Rumänien an das Deutsche Reich bezahlt. Der Umsiedler sollte bei seiner Ansiedlung im Deutschen Reich dafür entschädigt werden, wozu es jedoch nicht mehr gekommen ist.

Nun hatte jeder Umsiedler die Aufgabe seine mitzunehmenden Sachen in dafür angefertigte Holzkisten oder Koffer sowie auch in Säcken und Bündeln zu verpacken und sich auf die Abfahrt vorzubereiten. Das große Gepäck kam als Frachtgut in Packwagen und das Handgepäck hatten die Umsiedler bei sich im Personenzug auf dem Transport. Dieses Frachtgutgepäck erhielten die meisten der Umsiedler erst bei ihrer Ansiedlung im Jahre 1941 oder gar 1942, wo es bereits schon überlagert war. In der Zwischenzeit wurde –in Abstimmung mit der Transportabteilung des Umsiedlungskommandos in Gurahumora- der Sonderzug für die Umsiedlers dieses Ortsbereiches zu einem bestimmten Termin bestellt und die Umsiedler mit ihrem Gepäck dann an diesem Tage –ab ihrem Abgangsbahnhof- in das Deutsche Reich abtransportiert. Für den Abtransport hatte die rumänische Regierung Eisenbahnzüge –gegen Bezahlung- zur Verfügung gestellt. Auch deutsche Sonderzüge aus dem Reich wurden dazu verwendet. Die Abfahrt der Umsiedler aus der Südbukowina erfolgte im November und Dezember 1940 aus den jeweiligen Ortsbereichen nach einem Transportplan ab dem jeweiligen Abgangsbahnhof, in 111 Sonderzügen mit jeweils etwa 500 Personen, unter der Leitung eines deutschen Transportführers bis zum Zielbahnhof. Täglich fuhren etwa vier Sonderzüge aus den verschiedenen Ortsbereichen der Südbukowina in das Deutsche Reich ab. In allen diesen Sonderzügen waren deutsche Krankenschwestern zur medizinischen Betreuung und auch Angehörige der Deutschen Volkssolidarität zur Versorgung der Umsiedler anwesend.

Die Fahrt ging ab dem jeweiligen heimatlichen Abfahrtort – über Dorna Watra – Klausenburg (= Cluj Napoca) – Großwardein (= Oradea) – Budapest – Wien und danach zum jeweiligen Zielbahnhof des Bestimmungsortes zur Unterbringung der Umsiedler in den jeweiligen Beobachtungslagern. Dabei fuhren viele Transportzüge in die Steiermark, nach Salzburg, Bayern, Franken, Sudetenland sowie auch nach Thüringen und Sachsen.

Auf diesen Zielbahnhöfen wurden die Umsiedler auf geschmückten Bahnhöfen mit verschiedenen großen Spruchbändern sowie vieler propagandistischer Sichtagitation und auch von der dortigen Bevölkerung empfangen. Örtliche Funktionäre hielten Begrüßungsansprachen und auch die jeweiligen Lagerführer, Krankenschwestern sowie auch noch weiteres Führungspersonal der Lager hatten sich zu diesen propagandistischen Begrüßungen eingefunden. Erst danach wurden die angekommenen Umsiedler mit ihrem Gepäck auf Kraftfahrzeugen in ihre Beobachtungslager gebracht und dort mit jeweils mehreren Familien gemeinschaftlich in ihre Unterkünfte eingewiesen. Die gesamte Reise dauerte vom heimatlichen Abfahrtbahnhof bis zum Zielbahnhof und zum dortigen Unterbringungslager insgesamt etwa drei bis vier Tage. Dabei waren auch deutsche Lazarettzüge für hochschwangere Frauen, Frauen mit Kleinstkindern sowie für Kranke und gehbehinderte Personen, mit Ärzten sowie Krankenschwestern am Bord und auch Güterzüge mit geschlossenen Güterwagen für das große Gepäck und Frachtgut der Umsiedler. So wurden im Herbst 1940 etwa 50.000 Personen aus der rumänischen Südbukowina und etwa 15.000 Personen aus der Dobrudscha und danach etwa 5.000 Personen im Sommer 1941 als „Verwandten-Nachsiedlungen“ der Buchenlanddeutschen, aus Altrumänien in das Deutsche Reich umgesiedelt.

In jedem Transport versorgten die Krankenschwestern des Deutschen Roten Kreuzes sowie auch Mitarbeiter der Volkssolidarität die ausreisenden Umsiedler in allen Fragen. Auf den Bahnhöfen in Dorna Watra, Klausenburg (= Cluj Napoca) und Budapest waren größere Verpflegungs-Stützpunkte eingerichtet, die die durchreisenden Umsiedler des jeweiligen Transportes –bei einem geplanten längeren Aufenthalt- mit allen notwendigen Materialien versorgten. In Klausenburg und Budapest gab es auch Warmverpflegung sowie die Ausgabe von Verpflegungsbeutel für die Weiterreise nach Wien.

Nach der Abfahrt des Sonderzuges aus seinem Ortsbereich fertigte der Ortsbevollmächtigte seinen geforderten Dorfbericht über die Einschätzung der Umsiedler, seinen Abschlußbericht auch über seine Tätigkeit und andere Statistiken an, verpackte alles in seinen „OB-Kisten“ und übergab alle seine Unterlagen und Materialien seinem Gebietskommando in Radautz oder Gurahumora. Damit war seine Aufgabe erfüllt und er stand dem Gebietskommando zur weiteren Verfügung.


Teil 4: Die Unterbringung der Umsiedler aus der Bukowina, in den Lagern im Deutschen Reich und ihre Durchschleusung sowie Einbürgerung und Ansiedlung