Fünftes Kapitel:
“Ansiedlung von deutschen Bauern im 19. Jahrhundert”
3. Teil, S. 461-468, Schwarzthal
Das Ansiedlungswesen in der Bukowina seit der Besitzergreifung durch Österreich:
Mit besonderer Berücksichtigung der Ansiedlung der Deutschen
Raimund Friedrich Kaindl
Innsbruck: Verlag der Wagner’schen Universitäts-Buchhandlung, 1902
Veröffentlicht 17 November 2017
3. Durch die Begründung der Colonien Bori und Lichtenberg war für die zumeist aus dein Prahiner Kreise zugewanderten Deutschböhmen gesorgt worden. Indessen war nach dem Erlasse der Gefällenverwaltung vom 24. October 1835 überhaupt eine Stocktrng der Ansiedlungen eingetreten. Daher ist die Bezirksverwaltuug sowohl schon in ihrem Berichts vom 11. November 1835, als auch in jenem vom 3. October 1836 dafür eingetreten, dass weitere Einwanderungen von deutschböhmischen Ansiedlungswerbern hintangehalten werden. Die Kunde von den Ansiedlungen in der Bukowina hatte sich aber schon weit verbreitet, und so liefen 1836 und 1837 wiederholt. Bittgesuche von Deutschböhmen aus dem Piseker Kreise ein, welche in deren Namen von Andreas Lang, Franz Kraus und Josef Bauer überreicht wurden. Anfangs hatten sich 20, dann sogar 50 Familien gemeldet. Auf ihr vom 9. März 1837 datiertes Gesuch gab am 21. desselben Monates die Gefällenverwaltung der Bezirksverwaltung den Auftrag, die Bittsteller nach Thunlichkeit auf bäuerlichen Ackergründen gegen Leistung der Giebigkeiten zu unterbringen oder zu berichten, ob sie auf herrschaftlichen entbehrlichen Grundstücken gegen Leistung der Giebigkeiten, wie die unlängst Angesiedelten, ansässig gemacht werden könnten. Darauf erklärte am 4. April 1837 die Bezirksverwaltung, dass urbare Ansiedlungsgründe für 50 und mehr Familien nicht vorhanden seien; in die Moldau seit vielen Jahren ausgewanderte Unterthanen[1]) kehren nämlich wieder zurück und nehmen ihre alten Gründe in Anspruch die ihnen auch von den Gerichten zugesprochen würden. In den nutzlosen, öde liegenden Waldabschnitten, dann in arrondierten aber nutzlosen Waldungen sei hingegen noch mehrere 100 Familien Platz die Deutschböhmen sollten im Moldawitzer Revier oder in jenem von Stulpikany und am Humorabache ober¬halb des Klosters angesiedelt werden. Dies würde für die Renten (Religionsfonds) nützlich sein. Auf diese Gebiete als geeignete Stätten für Ansiedlungen hatte übrigens das Solker Wirtschaftsamt schon am 30. Juni 1836 und sodann die Bezirksverwaltung am 26. Februar 1837 bei Gelegenheit der Verhandlung über die Anlegung von Slovaken-Colonien hingewiesen. Von der Besiedlung des Moldawitza-Thales rieth der Oberförster Niedenthal von Ilischestie bald darauf ab, indem er am 26. (20.?) Juni 1837 berichtete, dass der Boden hier zum Ackerbau nicht geeignet, sehr steinig und felsicht, ferner so steil sei, dass der Regen die Erde abwäscht; nur für Hutweide oder hie und da für Wiesen geeignete kleine Waldabschnitte seien vorhanden. Dagegen trug er für das Thal Negrilassa (Schwarzthal) bei Stulpikany die Ansiedlung von 40 Familien zu 30 Joch, dazu noch für Pfarre und Schule 32 Joch 1199 QKl. an. Nun hat die Bezirksverwaltung am 5. Juli 1837 ausführlichere Vorschläge über die Ansiedlung von Slovaken und Deutschböhmen in den genannten Gebieten vorgelegt, auf Grund welcher die Gefällenverwaltung am 17. August 1837 der Bezirksverwaltung den Auftrag gab, mit den 38 Slovakenfaniilien aus Terebleatie und den 40 Slovakenfamilien aus Krasna, als auch mit 30 bis 40 deutschböhmischen, in die Bukowina eingewanderten Familien, gemäss den 1835 herabgegebenen Grundsätzen die nöthigen Verhandlungen zu eröffnen. Während nun diese Anträge wieder die verschiedenen Instanzen durchliefen[2], hat der Oberwaldmeister Esop, als im September 1837 sich durch Matthias Eigner sogar 61 Ansiedler meldeten, ihnen die Ansiedlung im Humorathale zugesagt. Da aber nichts Entscheidendes geschah, richteten am 11. Juli 1838 Andreas Lang, Johann Schaller und Wenzel Schöllbauer an den Kreishauptmann Millbacher ein Bittgesuch, in welchem die vor 3 Jahren eingewanderten Familien um endliche Ansiedlung baten.
Endlich kam im August 1838 die Ausiedlungs-Commission zustande, welche am 24. dieses Monates unter der Leitung des Kreiscommissärs Hoppe im Auftrage des Kreisamtes die An-siedlungsgebiete begieng. Ueber dasjenige von Stulpikany erfahren wir Folgendes: Das ganze zur Ansiedlung angetragene Gebiet umfasste: 1194 Joch 1365 QFl. hochstämmigen Wald; 49 Joch 1372 QFl. Waldblösse und 20 Joch 78 QKl. Waldabschnitte: zusammen 1264 Joch 1215 QFl. Die Waldblössen und Waldabschnitte (69 Joch 1450 QFl. waren bloss um 4 fl. 37 kr. als Hutweide bis Ende October 1838 verpachtet. Der Waldbestand war grösstentheils Urwald mit überständigen Stämmen und Unterwuchs. Ein Fünftel davon waren Buchen, Ahorne und etwas Eschen; vier fünftel Tannen und Fichten. Der Wald brachte gar keinen Nutzen und es war auch keine Aussicht auf solchen. Das Stulpikaner Forstrevier enthielt 35.195 Joch 407 QKl. einarrondierte Nadel- und Buchholz-waldungen, welche jährlich 35.000 niederösterr. Klafter Brenn¬holz geben konnten. Das Eisenwerk Kalita‘s benöthigte aber nur 2000 niederösterr. Klafter und an die Pestcordon-Czadaken würden 200 niederösterr. Klafter abgesetzt; für den Rest war kein Absatz vorhanden da ringsum (auch in der Moldava) ungeheuere Waldungen vorhanden waren[3]). Daher könnten 1200 Joch für die Ansiedlung entbehrt werden, die für die öffentliche Sicherheit und gegen das Schwärzen von Nutzen ware. Von Humora bis zum nächsten Orte Bukschoja sind 4850 Längenklafter, von da nach Stulpikany 5200, von da nach Negrilassa (Schwarzthal) 1300, und endlich von hier zur Landesgrenze noch 2200 Klafter. Vom forstwirtschaftlichen, politischen und ökonomischen Standpunkte sei gegen die Ansiedlung nichts einzuwenden. Das angetragene Gebiet unterliege keiner Dienstbarkeit. Die Abstockung könnte in 6 bis 10 Jahren stattfinden. Das Holz würde zur Pottasche-Erzeugung verwendet werden. Der Boden im Thale ist lockerer, 12-14 Zoll tiefer Lehm, mit angeschwemmten Pflanzendünger stark bedeckt; die Unterlage bildet Schotter. Der Austeig ist in diesem Drittbeil des zur Ansiedlung bestimmten Gebietes gering. Dasselbe umfasst etwa 300 Joch und ist für alle Früchte geeignet, mit Ausnahme von Kukuruz. Das zweite und dritte Drittel (offenbar die beiden Berglehnen) sind etwas steiler und für Wiesen und Rutweiden geeignet; auch da liegt eine 8 bis 10 Zoll tiefe Lehmschichte, die mit Holz- und Laubmoder bedeckt ist, die Unterlage bildet hier Bergschutt. Die Gegend ist also sowohl für Fruchtbau als auch für Viehzucht geeignet; sie ist gut bewässert. Vom Markte Humora ist sie etwas über 3 Stunden entfernt; die Strasse nach Siebenbürgen ermöglicht den Absatz der Erzeugnisse. Die Pfarre und Schule sollte vorläufig in Stulpikany sein[4]. Die Gerichtsbarkeit, das Steuer-und Polizeiwesen sollte der Mandatar von Humora leiten. Vom Rentamte würden die Ansiedler keine Unterstützung erhalten.
Da die zur Besichtigung dieses Platzes ebenfalls aufgeforderten Slovaken gar nicht erschienen waren und von einer Ansiedlung daselbst nichts wissen wollten, so waren die Deutschböhmen die einzigen Siedlungswerber. Hierauf erklärten 28 derselben[5] in dem am 25. August 1838 aufgenommenen Protokoll sich zur Uebernahme der Ansiedlungsgründe unter den von der Gefällenverwaltung am 24. October 1835 bestimmten Bedingungen bereit, nur sollten die den Solonetzern gemachten Zugeständnisse auch für sie Geltung haben. Insbesondere baten sie, dass wegen der mühsamen Rodung ihnen 10 Freijahre vom Tage der Uebernahme sämmtlicher Bestiftungsgründe zugestanden werden und die Körnersehüttung in Geld nach dem Durchschnittspreise von 10 zu 10 Jahren ermittelt werde. Dafür sollte jeder Ansiedler 30 Joch in erbliche Benützung erhalten. Der Urwald musste binnen 6 Jahren gerodet und soviel als möglich urbar gemacht werden. Die Wohn- und Wirtschaftsgebäude waren auf dem bestimmten Dorfplatze in den nächsten 3 Jahren herzustellen. Jeder Ansiedler hatte wenigstens zwei Ochsen und zwei Kühe herbeizuschaffen. Die 32 Joch 1199 QFl. für Pfarre und Schulhaus waren gemeinschaftlich binnen 3 Jahren zu roden und auch auf eigene Kosten mit einem Bet- und Schulhaus zu versehen.
Nach dem Abschlusse dieser Vorverabredungen batten die Ansiedler bis zu ihrer Unterbringung noch manchen Kampf durchzufechten, denn der Erlass der Gefällenverwaltung vom 17. August 1837 hatte ausdrücklich bestimmt, dass die Grundzertheilung erst nach erfolgter Genehmigung der Hofkammer erfolgen dürfe. Das Solker Wirtschaftsamt hat zwar schon am 28. Februar 1839 die Ansiedlungsverträge von Schwarzthal (zugleich mit der slovakischen Ansiedlung in Buchenhain-Pojana Mikuli) vorgelegt, und die Bezirksverwaltung hat sodann am 21. März 1839, nachdem das Kreisamt die geplante deutsch böhmische und slovakische Ansiedlung anstandslos gefunden hatte, bei der Gefällenverwaltung die einstweilige Unterbringung dieser Colonien vorgeschlagen. Zur Ansiedlung bei Stulpikany waren damals 30-40 Deutschböhmen, ferner für das Humorathal 38 Beisassen und Inleute (Slovaken) aus Tereblestie und 40 Slovaken aus Krasna angetragen; sie sollten 10 Freijahre erhalten, weil die Gründe überaus öde waren; auch sollte ihnen die Ablösung der Körnerschüttung nach dem zehnjährigen Durchschnittspreise gestattet werden, wobei es der Obrigkeit überlassen bleibe, ob Körner oder Geld geboten werden sollten. Die Gefällenverwaltung wandte sich am 8. April 1839 ans Gubernium, worauf dieses am 2. Mai 1839 antwortete, dass es wegen der Ansiedlungsbedingungen an die Hofkammer den Bericht erstattet habe, daher deren Entscheidung abzuwarten sei. Die Gefällenverwaltung verständigte am 7. Juni 1839 hievon die Bezirksverwaltung. Da nun am 4. September 1839 die Deutschböhmen beim Kreisamte uni die Durchführung[6] ihrer Ansiedlung baten, nachdem sie doch schon zur Ansiedlung in Schwarzthal und Buchenhain in Anhoffung der höheren Genehmigung für geeignet befunden worden wären, und in den ersten Monaten des folgenden Jahres auch wieder die Krasner Slovaken auf ihre Ansiedlung drängten, so schritt sowohl das Kreisamt (Millbacher), als auch wieder die Bezirksverwaltung (6. Mai 1841) bei der Gefallenverwaltung für die Ansiedlung ein; die Bezirksverwaltung betonte, dass die beabsichtigte Errichtung von Pottaschsiedereien zwar unterbleibe, dass aber die Ansiedler sich durch Holzschlagen im Winter und durch Taglohnarbeiten im Sommer ernähren könnten. Man solle ihnen jetzt wenigstens zu 6 Joch Haus-, Hof-, und Gartengrunde übergeben. An demselben Tage erinnerte aber auch die Bezirksverwaltung das Solker Wirtschaftsamt, dass nach dem Erlasse der Gefällenverwaltung vom 17. August 1837 in Negrilassa und Humora keine Gründe vor der hochortigen Entscheidung der Ansiedlungsangelegenheit vertheilt werden dürften.
Durch die geschilderten Vorgänge sah sich die Gefällenverwaltung doch gezwungen ohne die Entscheidung der Hofkammer abzuwarten, am 22. Juni 1841 die einstweilige Unterbringung der Ansiedler in Schwarzthal, wie in Bori[7] und Pojana- Mikuli zuzugestehen.
Infolge dieses Erlasses konnte endlich die Ansiedlung bewirkt werden. Wie hiebei vorzugehen sei, hatte das Solker Wirtschaftsamt in einem Schreiben vom 12. Februar 1840 vor-geschlagen. Da sich sowohl in Negrilassa als in Pojana¬Mikuli keine freien und unbestockten Plätze zur einweiligen Unterbringung der Ansiedler fänden, so seien in beiden Gegenden an der für den künftigen Communicationsweg geeignetsten Stelle möglichst gerade Auslichtungen in der Breite von 15 bis 20 Klaftern durch die Ansiedler anzulegen. Diese Auslichtung sei in so viele gleiche Distanzen abzutheilen, als Ansiedlungsplätze beantragt werden. Möglichst in der Mitte jeder dieser Abtheilungen nächst der zur Strasse bestimmten Linie seien die Hausplätze abzustecken. Das bei der Auslichtung gewonnene Holz und im Bedarfsfalle auch anderes sei den Ansiedlern zur Herstellung der Häuser und Stallungen zu überlassen. Auch die Herstellung einer Pottaschenhütte, welche den Ansiedlern einen vorläufigen Unterhalt bieten sollte, wurde bereits damals erörtert. Hierauf wurde am 30. October 1841 ein Protokoll mit den Ansiedlern aufgenomen[8], nach welchem jeder die zu seiner Dotation bestimmten 30 Joch binnen 6 Jahren zu roden, binnen 3 Jahren die Wohn-und Wirtschaftsgebäude herzustellen und den Viehstand herbeizusehaffen hatte. Für den Grundsteuerbeitrag, den Grundzins, Weidezins und die Robot wurden ihnen 6 Freijahre vom Tage der Uebergabe sämmtilcher zur Dotation bestimmte, Waldgründe zugesichert; für sonstige landesfürstliche Steuern und Waldzinse 3 Freijahre[9]. Kurzum es wurden die uns bekannten allgemeinen Ansiedlungsbedingungen festgestellt. Nach Eingehung derselben wurden ihnen 40 Parcellen zu 6 Joch übergeben, also bei weitem nicht die volle Dotation, welche 30 Joch betragen sollte. Ausserdem wurden die vorhandenen Waldblössen an die Ansiedler verpachtet. Die 6 Freijahre derselben sollten am 1. November 1842 beginnen, aber unter der Voraussetzung, dass sie bis dahin die volle Dotation erhalten würden. Da nun aber diese wieder von der Bestätigung der Ansiedlungsgrundsätze durch die Hofkammer abhieng, diese aber nicht erfolgte, so erhielten die Ansiedler auch in der Folge ihre Gründe nicht zugewiesen, leisteten aber auch keine Giebigkeiten, ausser dem Waldzins (jährlich 1 Fl. vom Hause). Im Laufe der Jahre eigneten sich die Ansiedler ihre Grunddotation selbst an; bei der Catastervermessung von 1856 hatten sie ihre ganze Bestiftung. Die Ansiedler besassen damals 1240 Joch 952 QFl. Am 21. Februar 1864 bemerkt das Solker Wirtschaftsamt, dass die Ansiedler sogar 1244 Joch 642 QFl. besitzen, während die 40 Ansiedler zu 30 Joch nur 1200 Joch, dazu für Schule und Kirche 28 Joch 1436 QKl. zu erhalten gehabt hätten; die Ansiedler besässen also 15 Joch 806 QKl. zu viel. Freilich waren 41 Ansiedler anwesend, yon denen aber einer ohne Wissen der Herrschaft hinzugekommen war. Trotzdem also diese Ansiedler ihre volle Dotation besassen hatten sie, da sie sich unbemerkt in deren Besitz ge. setzt hatten, stets (auch vor 1848) nur den Wald- und Hutweidezius gezahlt; es ist übrigens leicht möglich, dass sie sich erst zwischen 1848 und 1856 in den Besitz der vollen Dotation gesetzt hatten. Nach 1848 zahlten alle Colonien nur den Wald- und Hutweidezins. Letzterer entfiel wie bei den anderen Colonien so auch hier ohne Entschädigung für die Herrschaft. Für das gegen geringes Entgelt geübte Holzungsrecht wurde die Ansiedlung mit 260 Joch Waldstrecken und dem auf den Bestiftungsgründen noch befindlichen Holz entschädigt. So hatte Schwarzthal einen Umfang von etwa 1400 Joch oder 9 km2 erreicht.
[1]Man vergleicht oberen Teil II
[2]Vergl. Oben den Theil 1. S. 38f.
[3]Die ganze Illischestier Herrschaft zu welcher auch Stulpikany gehörte hatte 151.447 Joch Waldungen und nur 15.449 Einwohner auf 22 Quadratmeilen Flächeninhalt Das Dorf Negrilassa und die Eisenwerke von Stulpikany und Bukschoja hatten näher gelegene genügende Waldungen Die Herrschaft Solka hatte auf 8 Quadratmeilen 44.000 Joch Wald und Radautz auf 20 Quadratmeilen 163.000 Joch.
[4]In Stulpikany befand sich eine röm. kath. Kapelle.
[5]Nach einer Abschrift haben gezeichnet: Josef Tauschach (? Tauscher Josef Pilsner, Franz Weber, Johann Binder, Wenzel Kislinger, Laurenz Weber, Simon Baierle, Filip Maidel, Wenzel Kibek, Georg Beer, Franz Denk, Karl Wudy, Adam Rapp, Johann Preser, Joseph Prixel, Georg Beinhauser, Andreas Baumgartner, Franz Schuster, Peter Augustin, Michel Schuster, Sebastian Baumgarten, Franz Weber, Valdin Schug (Schuch?), Franz Brand, Ambros Hofmann, Wolfgang Seidl, Wenzel Fataczek, Lorenz Brödel. Die Abschrift ist mangelhaft.
[6]Hirn u. Wackerall or no Quellen u. Forschungen VIII. 30
[7]Bei Bori konnte es sich nur um weitere Zutheilung von Gründen handeln, wie wir dies oben S. 447 aufgefasst haben.
[8]Die Ansiedlung geschah also 1841; deshalb haben z. B. in einem Protokoll vom 25. April 1845 die Abgeordneten der Ansiedler ausgesagt, sie seien 4 Jahre hier.
[9]Dies hängt zusammen mit der fur die Erbaunng der Häuser gewährten Frist von 3 Jahren. Vergi. oben S. 455 Anm. 2.